Der Eigentümer eines Gegenstands kann nicht immer in der Lage sein, ihn persönlich abzuholen. Dies wirft die Frage auf, ob jemand anderes den Gegenstand in ihrem Namen abholen kann.
Die Erlaubnis für Abholungen durch Dritte hängt völlig von der Politik Ihrer Organisation ab. In den meisten Fällen sollte dies kein Problem darstellen, solange die Person die korrekte Artikelnummer und den Namen des Eigentümers angeben kann. Um weiter zu verifizieren, könnten Sie auch verlangen, dass sie die Bestätigungsemail vorzeigen, um ihre Verbindung zum Gegenstand zu bestätigen.