Was sind nicht versandfähige Gegenstände?
Beim Rückversand von gefundenen Gegenständen per Versand gelten bestimmte Versandbeschränkungen. Aus Sicherheits-, Schutz- und rechtlichen Gründen akzeptieren die meisten internationalen Versanddienstleister bestimmte Arten von Gegenständen nicht.
Daher sind nicht alle gefundenen Gegenstände für den Versand über iLost geeignet.
Gegenstände, die nicht versendet werden können
Die folgenden Gegenstände werden von Versanddienstleistern in der Regel nicht akzeptiert:
Gegenstände mit besonders hohem Wert (z. B. Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle)
Verderbliche Waren
Lebensmittel (sofern sie nicht ordnungsgemäß verpackt und ungekühlt transportiert werden)
Bargeld und Wertsachen, darunter:
Geld und Münzen
Debit- oder Kreditkarten
Telefonkarten
Wertpapiere
Offizielle Dokumente (z. B. Reisepässe)
Nutz- oder Zuchttiere
Menschliche Organe oder menschliche Überreste (einschließlich Asche)
Tiere und Jagdtrophäen
Unbegleitetes Gepäck
Pflanzen (ausgenommen Blumenzwiebeln)
Mist
Verbotene Gegenstände wie Schusswaffen, Sprengstoffe oder militärische Güter
Betäubungsmittel oder Drogen
Gefahrstoffe, darunter Chemikalien, Farben, Feuerwerkskörper, Batterien, Powerbank oder Akkumulatoren
Defekte oder beschädigte Gegenstände, die eine Gefahr für Personen, Waren oder Geräte darstellen könnten
Illegale Waren, einschließlich gefälschter Produkte
Gegenstände, deren Transport im Herkunfts-, Transit- oder Bestimmungsland gesetzlich verboten ist
Gegenstände, die spezielle Genehmigungen, Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehrungen erfordern
Gegenstände, die als anstößig oder politisch sensibel wahrgenommen werden könnten, sofern sie nicht diskret und ohne provokative Verpackung versendet werden
Identifikations- und Reisedokumente
Identifikations- und Reisedokumente werden nicht von allen Versanddienstleistern akzeptiert.
Weitere Informationen zu anbieter- bzw. versandspezifischen Einschränkungen finden Sie im entsprechenden Help-Center-Artikel.
Inhalt gefundener Gegenstände prüfen
Bevor ein gefundener Gegenstand verpackt und versendet wird, muss dessen Inhalt stets mit der oben genannten Liste nicht versandfähiger Gegenstände abgeglichen werden.
Wenn nicht versandfähige Gegenstände festgestellt werden:
Kontaktieren Sie den Eigentümer über die Chatfunktion.
Informieren Sie ihn über die Versandbeschränkung.
Der Eigentümer kann anschließend wählen, ob er:
Nur die versandfähigen Gegenstände versenden lässt oder
Die Gegenstände persönlich abholt.
Falls erforderlich, kann der Eigentümer eine gebuchte Sendung durch Kontaktaufnahme mit dem iLost Support stornieren.
Wichtig
Die Überprüfung des Inhalts gefundener Gegenstände sowie die Einhaltung des korrekten Prozesses liegen in der Verantwortung Ihrer Organisation. Werden diese Schritte nicht korrekt befolgt und entstehen dadurch Kosten, kann iLost diese Ihrer Organisation in Rechnung stellen.
Große Gegenstände, die nicht versendet werden können
iLost unterstützt keinen Paketversand für große oder sperrige gefundene Gegenstände.
Für diese Gegenstände ist während des Rückgabeprozesses keine Versandoption verfügbar.
Beispiele hierfür sind:
Fahrräder
Rollstühle
Surfbretter
Andere sperrige Gegenstände
Diese Gegenstände müssen persönlich abgeholt oder außerhalb des standardmäßigen Versandprozesses abgewickelt werden.